Tarife

Kostendeckung Homöopathie

Über eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden können Kosten für eine homöopathische Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, welcher Kostenanteil durch Ihre Zusatzversicherung übernommen wird.

Zertifiziert für alle Krankenkassen via EMR und zusätzlich registriert bei der EGK und Visana. Sollte Ihre Krankenkasse einen Nachweis verlangen, melden Sie sich bitte beim Sekretariat.

Bitte melden Sie uns einen allfälligen Wechsel ihrer Krankenkasse. Gern beraten wir Sie, mit welchen Krankenkassen wir gute Erfahrungen machen.

Kostendeckung Traumatherapie / Somatic Experiencing

Somatic Experiencing ist als eigenständige Methode nicht von der Zusatzversicherung anerkannt.

Ist eine Zusatzversicherung vorhanden, kann SE Bestandteil im Rahmen einer homöopathischen Behandlung sein und es kann in diesem Fall über die Zusatzversicherung abgerechnet werden (normaler Stundensatz Homöopathie). 

Qualitätslabel

EMR ZSR-Nr. V974263 (Dr. Sarah M. Biner-Trost)

EMR ZSR-Nr. C629364 (Dr. med. vet. Nicole Zaugg)

EMR ZSR-Nr. M484764 (Thomas Lorek)   

Behandlungskosten Homöopathie

Der Stundenansatz für Anamnese, Repertorisation, telefonische Beratung und e-mail-Konsultation beträgt CHF 180.00.

Behandlungen in der Praxis wie auch Telefontermine werden mit mindestens 30 Minuten abgerechnet.

Behandlungskosten Traumatherapie / Somatic Experiencing

Für Somatic Experiencing gilt der gleiche Stundenansatz wie für Homöopathie.

Wenn keine Zusatzversicherung vorhanden ist, bieten wir einen ermässigten Stundenansatz von CHF 140.00 an.

Wenn das Geld knapp ist..

Eine homöopathische Behandlung oder Traumatherapie soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir werden eine Lösung finden.

Wir sind Partner des KulturLegi-Programms der Caritas und bieten registrierten Personen einen Rabatt von 50%, sofern keine Zusatzversicherung besteht.

Wochenend- & Feiertagszuschläge

Bei Konsultationen am Wochenende respektive an Feiertagen wird ein Mindestaufwand von einer halben Stunde verrechnet.

Verpasste Konsultationen / Abgesagte Termine

Ein vereinbarter Termin ist für beide Seiten verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies spätestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen. Nicht eingehaltene Termine werden zum entsprechenden Tarif in Rechnung gestellt.

Montagstermine müssen spätestens bis Freitagmittag abgesagt werden.

Dies gilt auch bei Krankheit, Unfall und unverschuldeten Zwischenfällen.

Reservierte Zeit für Erstanamnese: 3 Stunden
Reservierte Zeit für Nachkontrolle: 1 Stunde

Reservierte Zeit für Traumatherapie / Somatic Experiencing: 1 Stunde

SMS/WhatsApp

Nachrichten und Anfragen per SMS oder WhatsApp werden nicht bearbeitet.